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FORSCHUNGSKOMPETENZ

  1. Bildungswissenschaftliche, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Forschungsergebnisse für den eigenen Unterricht nutzen

  2. Grundbegriffe verschiedener Forschungsansätze sowie Möglichkeiten und Grenzen empirischer Forschung kennen und anwenden

  3. Wissenschaftliche Texte verstehen und diese anhand von Qualitätskriterien bewerten

  4. Eigene wissenschaftliche Texte verfassen

  5. Rechtliche und ethische Richtlinien eines empirischen Vorgehens kennen und einhalten

  6. Projekte (mit Kooperationspartner*innen) planen, durchführen, evaluieren und kritisch diskutieren

  7. Rückmeldungen und Evaluationsergebnisse für die Weiterentwicklung von Schule und für die Gestaltung von Lernsituationen nutzen

Erläuterungen

  • ad1 Bildungswissenschaftliche, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Forschungsergebnisse für den eigenen Unterricht nutzen
    An einer Hochschule, in der neben der Empirie und der Theorie auch die Praxis wesentlich zum Professionalisierungsprozess beiträgt, sollten das empirische Vorgehen und die daraus folgenden Ergebnisse auch für die Handlungspraxis fruchtbar gemacht, vor allem aber umfassend diskutiert werden.
  • ad 2 Grundbegriffe verschiedener Forschungsansätze sowie Möglichkeiten und Grenzen empirischer Forschung kennen und anwenden
    Die Basis eines differenzierten Verständnisses empirischer Sozialforschung ist es, sich einen Überblick über die Grundbegriffe der empirischen Sozialforschung zu verschaffen und diese verstehen zu können. Da die Methoden der empirischen Sozialforschung vielfältig ausgestaltet sind und auf unterschiedliche Erkenntnisinteressen und Fragestellungen angewandt werden, gehört es zum Methodenverständnis, die Möglichkeiten und Begrenzungen des jeweils angewandten Verfahrens zu kennen und daraus eigene methodische Schlussfolgerungen für das jeweilige Vorhaben ableiten zu können.
  • ad 3 und 4 Wissenschaftliche Texte verstehen und anhand von Qualitätskriterien bewerten / eigene wissenschaftliche Texte verfassen
    Die Ergebnisse eines Forschungsprojekts fließen zumeist in eine Qualifikationsarbeit ein oder werden im Rahmen der Hochschullehre vorgestellt. Damit eine solche Veröffentlichung des Projekts den Qualitätsstandards einer eigenständigen, fachlich-qualitativ hochwertigen und methodisch einwandfreien Arbeit entsprechen kann, gehört es nach der Erhebung, Aufbereitung und Auswertung der Daten zum Abschluss eines Forschungsprojekts, diese Daten nach wissenschaftlichen Kriterien für eine Veröffentlichung aufzubereiten. Empirisches Vorgehen steht in einem Wechselverhältnis zu theoretischen Verständnissen. Deshalb ist es unerlässlich, Fachtexte verstehen zu können und diese in die Veröffentlichung einfließen zu lassen. Zudem ist es wichtig, nicht nur Grundlagen eines empirischen Vorgehens zu kennen und anwenden zu können, sondern auch Regeln wissenschaftlichen Arbeitens zu beherrschen, um eine qualitätsvolle Veröffentlichung (z.B. einen eigenen Fachtext, fachliche Präsentation) anfertigen zu können.
  • ad 5 Rechtliche und ethische Richtlinien eines empirischen Vorgehens kennen und einhalten
    Nicht erst seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung gibt es rechtliche Vorgaben, die bei einem empirischen Vorhaben unbedingt einzuhalten sind. Zudem sind ethische Regeln für jedes Forschungsvorhaben relevant und zu berücksichtigen, denn trotz berechtigtem Erkenntnisinteresse stehen die an Forschung beteiligten Personen mit ihren Befindlichkeiten über dem wissenschaftlichen Interesse. Die Forscher*innen haben sich dementsprechend ein Verständnis der rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen anzueignen: Sie sind in der Lage, sich selbständig – bezogen auf ihr jeweiliges Vorgehen – über diese Richtlinien zu informieren, diese zu akzeptieren und genau einzuhalten.
  • ad 6 Projekte (mit Kooperationspartner*innen) planen, durchführen, evaluieren und kritisch diskutieren
    Je nach Erkenntnisinteresse, Fragestellung oder auch institutionellen Rahmenbedingungen ist es sinnvoll, Forschungsprojekte in Kooperation durchzuführen. Für die Projektbeteiligten ist es daher unerlässlich, ein Grundwissen über das „Was“ (z.B. der Fragestellung, dem Erkenntnisinteresse, dem Bezug zum Handlungsfeld), aber auch über das „Wie“ der Zusammenarbeit (z.B. die zeitliche und inhaltliche Verteilung der Projektschritte, die Datennutzung, die Veröffentlichungspraxis) zu erlangen. Forschungsprojekte unterliegen – wenn diese nicht durch Dritte evaluiert oder Projektberichte geschrieben werden – zudem mindestens einer „inneren“ Evaluation, d.h. einer Reflexion über das eigene bzw. das gemeinsame Vorgehen, welches dann wiederum kritisch diskutiert werden soll. 
  • ad 7 Rückmeldungen und Evaluationsergebnisse für die Weiterentwicklung von Schule und die Gestaltung von Lernsituationen nutzen
    Ein forschungsmethodisches Vorgehen hat mehrere Funktionen. Eine dieser Funktionen in der Lehrer*innenausbildung ist es, die sachliche und fachliche Fähigkeit zu vervollständigen, sich angemessen und kritisch mit einer Aufgabe auseinanderzusetzen, mehrere Handlungsoptionen zu entwickeln, im Handlungsfeld begründet vorzugehen sowie das eigene Handeln reflektieren zu können. So gehört es zum Empirie-Praxis-Transfer, die Forschungsergebnisse in Lehr-Lern-Situationen in der Hochschule oder im Handlungsfeld Schule nutzbar zu machen.  Dabei liegt der Mehrwert des forschungsmethodischen Könnens u.a. darin, das fachliche Vorgehen begründen zu können, ohne sich dabei ausschließlich auf Erfahrungswissen beziehen zu müssen, sondern auf einen gesicherten Wissensbestand zurückgreifen zu können. 
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