Der Beauftragte für INKLUSIVES STUDIEREN der Pädagogischen Hochschule Salzburg Stefan Zweig
berät und informiert Studienwerbende und Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen in Fragen des Studiums im Sinne von - angemessener Unterstützung in der jeweiligen Studiensituation und - Vertretung individueller Belange im notwendigen Ausmaß.
trägt aktiv und maßgeblich zur Etablierung einer inklusiven Kultur und Realisierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD: bes. Art. 8, 24) an der PH bei,
kooperiert mit den Organen der Hochschule bei der Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen,
nimmt an Vernetzungs- und Fortbildungstagungen (z.B. BMBF) teil.
Die Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen und für die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen obliegt dem Rektorat.
Der Beauftragte erfüllt das Anforderungsprofil für Behindertenbeauftragte an österreichischen Universitäten im Sinne der Uniability (02/2009).
Das Verständnis von Behinderung im Kontext Studium
Eine allgemein gültige Definition von Behinderung gibt es nicht. Behinderungsbegriffe unterscheiden sich nach der Ursache, der Art und Folgewirkung einer Behinderung. Lange Zeit diente die im Jahr 1976 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlichte Klassifikation mit der Unterscheidung von „Impairment“ („Schädigung“) „Disability“ („Beeinträchtigung“) und „Handicap“ („Behinderung“) als Grundlage. Diese, aus dem herkömmlichen Verständnis von „Gesundheit und Krankheit“ entstandene Definition, wurde von der WHO mit der ICF („International Classification of Funcioning, Disability and Health“) ersetzt. In diesem sozialen Modell von Behinderung liegt der Schwerpunkt auf den Funktionen und Fähigkeiten des Einzelnen in Bezug zum Umfeld. Im Fokus der Beratung von Studienwerbern und Studierenden mit Behinderungen steht das Erkennen von individuellen Fähigkeiten und Entwicklungspotentialen. Der Zugang zum Studienangebot der PH wird durch systemische Strukturmaßnahmen unterstützt. Dabei stehen die Dimensionen der Zugänglichkeit (baulich, materiell, sprachlich) und die Sensibilität für individuelle Bedürfnisse und gegenseitige Akzeptanz aller Angehörigen der Hochschule im Mittelpunkt.
Das Hochschulgesetz (HG 2015) bezieht sich in einigen Paragraphen auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), in dem Behinderung im § 3 wie folgt definiert ist:
„Behinderung im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monate.“
Aktuelles & Vorschau
Durch Kennenlernen, Selbsterfahrung und Reflexion kann das Projekt zu einem nachhaltigen Barriereabbau beitragen und die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderungen vermitteln. In Blöcken zu je 4 Unterrichtseinheiten treffen sich die Studierenden des 3. Semesters mit betroffenen ExpertInnen. Die Thematik ergibt sich aus den unterschiedlichen Formen von Behinderungen (Mobilitäts-, Seh-, Hör- und Lernbeeinträchtigungen, psychische Erkrankungen). Neben Fachkompetenz durch Wissenszuwachs über unterschiedliche Formen von Behinderung und den damit einhergehenden Barrieren ist die Erweiterung von sozialen Kompetenzen und Selbstkompetenz eine Zielsetzung des Projektes. In einem erweiterten Verständnis für grundlegende Begriffe wie „Behinderung“ und „Barrierefreiheit“ können Einstellungen und Haltungen von Studierenden nachhaltig verändert werden und fließen somit in die spätere Unterrichtspraxis mit ein.
Leseempfehlungen – Tipps
BMWF – Studienanwaltschaft: Stichwort? Studieren mit Behinderung! Eine Praxis-Broschüre der Studierendenanwaltschaft, auch in Braille-Druck und Audioformat erhältlich. 2013
Meier-Popa, Olga: Studieren mit Behinderung. Schriftenreihe Behindertenpädagogik und Integration, Band 7, 2012