Jugendcoaching soll folgenden Jugendlichen helfen, einen adäquaten Job bzw. Ausbildungsmaßnahme zu finden
Jugendliche mit Sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF)
Jugendliche ohne MS-Abschluss bzw. mit großen Lernproblemen
Jugendliche mit Verhaltensproblematik
Diese Betreuung, genannt „Clearing“ (Klärungsprozess) setzt für einen begrenzten Zeitraum im letzten Schulbesuchsjahr ein. Dazu werden die Jugendlichen vorab an den Schulen erhoben, in Gesprächen und unter Hilfenahme verschiedener Methoden werden die Berufswünsche der jungen Menschen herausgearbeitet. Sollten diese Wünsche unrealistisch sein, wird nach anderen Berufs- und Ausbildungsmöglichkeiten gesucht.
Mit den Erziehungsberechtigten und den Jugendlichen wird eine Vereinbarung getroffen. Für diese „Clearingphase“ steht ein/e Jugendcoach/in zur Verfügung.
Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos und wird vom Bundessozialamt finanziert.
Bei gewünschter Absolvierung einer „Verlängerten Lehre“ §8b (1) BAG oder „Teilqualifizierung“ § 8b (2) BAG ist diese jedoch Voraussetzung.