Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf können in der beruflichen Ausbildung mit einer Reihe von Unterstützungsmaßnahmen rechnen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie als solche erkannt werden. Leider kommt es immer wieder vor, dass Abgänger_innen mit SPF (in der guten Absicht, ihnen einen neuen und unbelasteten Start ins Berufsleben zu ermöglichen) nicht zusätzlich gefördert werden können, weil sie zuvor nicht gemeldet wurden.
Berufsschulen
Ab ca. 3 branchengleichen Lehrlingen in den Modellen der Verlängerten Lehre bzw. Teilqualifizierung ist es möglich, in einem Turnus nach Möglichkeit Stützstunden anzubieten. Das kann aber nur erfolgen, wenn die Berufsschule über solche Situationen informiert ist. Schüler_innen mit SPF sollten daher unbedingt frühzeitig gemeldet werden.
Berufsausbildungsinstitutionen „Oberrain AndersKompetent“ und „Rettet das Kind“
Beide Institutionen unterstützen Jugendliche in verschiedensten Kooperationsbetrieben bzw. auch vor Ort (Oberrain AndersKompetent). Diese erhalten eine profunde Berufsausbildung in gängigen Berufsfeldern (Anlehre, Teilqualifizierung) sowie eine Vorbereitung zur Ermöglichung einer selbständigen Lebensführung.