Das Studium an der Pädagogischen Hochschule Salzburg Stefan Zweig setzt u.a. die allgemeine Universitätsreife voraus (§ 52 Abs. 2 Z 1 HG – Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005 – HG)). Diese ist gem. § 52b Abs. 1 HG durch eine der folgenden Urkunden nachzuweisen:
Ist die Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse im Hinblick auf die Inhalte und die Anforderungen einer österreichischen Reifeprüfung nicht gegeben, so sind vom Rektorat die Ergänzungsprüfungen vorzuschreiben, die für die Herstellung der Gleichwertigkeit mit einer inländischen Reifeprüfung erforderlich und vor der Zulassung abzulegen sind.
Personen, die ein Studium an der Pädagogischen Hochschule Salzburg Stefan Zweig anstreben, aber keine allgemeine Universitätsreife i.S. § 35 Z 20 HG haben, können durch Ablegung der Studienberechtigungsprüfung die Berechtigung zur Zulassung zu einem ordentlichen Studium an der Pädagogischen Hochschule Salzburg Stefan Zweig erlangen.
Hinweis für Studienanwärter/innen aus Deutschland:
Die Fachhochschulreife entspricht nicht der allgemeinen Universitätsreife.
Voraussetzungen sind:
Das Ansuchen um Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ist schriftlich beim Rektorat jeder Pädagogischen Hochschule einzubringen, bei der ein Studium der angestrebten Studienrichtungsgruppe eingerichtet ist.
Vorzulegen sind:
Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht: Alle Zeugnisse ab der 8. Schulstufe (Abschlusszeugnis Hauptschule, Polytechnischer Lehrgang, AHS-Zeugnis, Berufsschulzeugnisse, Zeugnisse von Fachschulen, Lehrabschlusszeugnis, Zeugnisse über Fortbildungsveranstaltungen, Zeugnisse über universitäre Veranstaltungen …)
Berufliche Vorbildung (Bsp.: Pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 14 Jahren im Mindestausmaß von zwei Monaten; Pädagogische Ausbildung wie Hochschullehrgang Freizeitpädagogik)
1. Prüfungsgebiete und -fächer:
Die Studienberechtigungsprüfung umfasst 5 Teilprüfungen:
Die Summe der Pflicht- und Wahlfächer beträgt vier.
Bei der Auswahl eines Faches kann aus drei verschiedenen Bereichen gewählt werden, die alle einen fachlichen Bezug zum angestrebten Lehramtsstudium aufweisen.
Die schriftlichen Prüfungen finden jeweils im Juni bzw. im September statt.
Hierfür bedarf es einer schriftlichen Anmeldung per E-Mail bis spätestens 3 Wochen vor der Prüfung an: sabine.schoener(at)phsalzburg(dot)at
Die mündlichen Prüfungen können jederzeit (nach Absprache mit der zuständigen Lehrperson) abgelegt werden.
2. Prüfungsleistungen:
2.1. Eine schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema
Mit der schriftlichen Arbeit über ein allgemeines Thema hat die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat nachzuweisen, dass sie oder er sich zu einem vorgegebenen Thema in einwandfreier und gewandter Sprache und mit klarem Gedankengang schriftlich zu äußern vermag. Es werden drei Themen zur Wahl gestellt. (Erörterung zu einem aktuellen zeitgeschichtlichen Thema)
(Dauer der Prüfung: 4 Stunden)
2.2. Drei weitere Pflichtfächer, die im Hinblick auf Vorkenntnisse oder Fertigkeiten für die angestrebte Studienrichtungsgruppe erforderlich sind
Im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung sind folgende drei Pflichtfächer zu absolvieren:
Die Pflichtfächer umfassen inhaltlich folgende Bereiche:
Englisch 2:
Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck unter richtiger Anwendung der Grundgrammatik; Fähigkeit, die Sprache bei normaler Sprechgeschwindigkeit zu verstehen und sich an Konversation über allgemein bekannte Inhalte für die Gesprächspartner verständlich zu beteiligen; Fähigkeit, einfache Texte ins Deutsche zu übersetzen; Fähigkeit, kurze Texte fließend zu lesen und zusammenzufassen; Fähigkeit, zu allgemeinen Themen vorwiegend in erzählender und beschreibender Weise in Aufsatzform Stellung zu nehmen.
Mathematik 1:
Zahlenmengen; Gleichungen und Ungleichungen; lineare Gleichungs- und Ungleichungssysteme; Vektoren; Matrizen; Determinanten; elementare Funktionen; Grundbegriffe der Differenzialrechnung und Integralrechnung; Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.
Philologische Grundlagen:
Einblick in Gegenstandsbereich und Methoden der Sprachbetrachtung
(Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik) unter Berücksichtigung des Deutschen; Einsicht in die gesellschaftliche und historische Bedingtheit von Sprache; Grundbegriffe des Verstehens und Interpretierens von Texten, Grundbegriffe der Poetik; literarische Gattungen, Formen, Traditionen und Epochen.
2.3. Ein Wahlfach
Aus folgenden Fächern ist ein Fach zu wählen:
Das Wahlfach ist in Form einer mündlichen oder schriftlichen Fachprüfung zu absolvieren.
Fächer und Ansprechpersonen:
Deutsch Schönbass Doris
Englisch Siller Klaus
Mathematik Schratzenberger Bernhard
Philologische Grundlagen Schönbass Doris
Bildungswissenschaften Harter-Reiter Sabine
Pädagogische Psychologie Seethaler Elisabeth
Inklusive Pädagogik Moser Irene
Die Prüfungsanforderungen für die Wahlfächer werden mit dem/der jeweiligen Prüfer/in vereinbart.
Prüfungsvorbereitung:
Die Art der Prüfungsvorbereitung auf die SBP an einer Pädagogischen Hochschule ist der/dem Kandidatin/en freigestellt. Es besteht die Möglichkeit, Vorbereitungskurse an Erwachsenenbildungseinrichtungen zu absolvieren, diese sind jedoch kostenpflichtig. Grundsätzlich kann aber die Prüfungsvorbereitung auch im Selbststudium erfolgen.