Das Europäische Credit Transfer System, kurz ECTS genannt, ist ein System zur Anrechnung von Studienleistungen. Es wurde 1995 von der EU entwickelt und kommt bei Austauschprogrammen dort zur Anwendung, wo bilaterale Verträge zwischen den Partneruniversitäten bestehen. Auf dieser Basis werden Learning Agreements zwischen Studierenden, der Gastuniversität und der Heimathochschule abgeschlossen. Durch die Anwendung eines gemeinsam vereinbarten Bewertungsmittels, ECTS, sowie durch umfassende Information über das Studienangebot, soll die Anerkennung von Studienleistungen gewährleistet werden. Dem Arbeitspensum für ein volles akademisches Jahr werden 60 credits zugeordnet.
Die Universitäten verpflichten sich mit dem bilateralen Abkommen, die im Learning Agreement vereinbarten und im Ausland tatsächlich erbrachten Studienleistungen anzuerkennen. Am Ende des Aufenthaltes an der Gastuniversität erhalten die Studierenden in Form des Studienerfolgsnachweises (transcript of records) einen Nachweis über die erbrachten Studienleistungen.