Leitfaden zur erfolgreichen Bewerbung um einen ERASMUS+ Studienplatz
1. Voraussetzungen
Inskription als ordentliche_r Hörer_in
abgeschlossenes erstes Studienjahr
2. Organisation
Grundsätzlich bedeutet ein Erasmus+ Studium die Fortsetzung des PH-Studiums an einer unserer Gasthochschulen. Dabei sollen die jeweiligen Inhalte möglichst vergleichbar mit jenen an der PH Salzburg Stefan Zweig sein. Daher ist es notwendig, das geplante Studienprogramm im Ausland rechtzeitig mit der Koordinatorin für Outgoings Studierende zu besprechen.
Über die endgültige Zulassung zu einem Auslandsaufenthalt entscheidet das International Office und das Rektorat der Pädagogische Hochschule Salzburg Stefan Zweig. Nach der Rückkehr aus dem Ausland wird das tatsächlich absolvierte Studienprogramm, entsprechend den erworbenen credits angerechnet. Die Grundlage dafür ist das europaweit eingeführte ECTS-System.
3. Anmeldemodalitäten
Die Anmeldung ist verbindlich (Abmeldungen sind ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen und NUR schriftlich möglich!)
Anmeldefristen
31. Jänner für das darauffolgende Wintersemester
30. Juni für das darauffolgende Sommersemester
Erforderliche Unterlagen bei der Bewerbung an der PH Salzburg
Formular Anmeldung Auslandsstudium elektronisch ausfüllen (siehe 'Formulare und Links')
aktuelles Passbild
PH Studienerfolgnachweis in Englisch über PH Online ausdrucken (Transcript of Records).
Reisepass oder Personalausweis in Kopie
Motivationsschreiben in deutscher und englischer Sprache
Haftungsfreistellungserklärung
Bitte beachten Sie, dass ...
in manchen Partnerinstitutionen bei Absolvierung eines Praktikums im Rahmen Ihres Studienaufenthaltes eine Strafregisterbescheinigung notwendig ist.
die Bestimmungen bezüglich Covid-19 je nach Partnerland bzw. Partnerinstitution unterschiedlich sind.
4. Auswahlkriterien
Datum der Anmeldung
Motivationsschreiben
Einhaltung der Termine und Fristen
5. Finanzierung
Die Antragstellung für Erasmus+ Zuschüsse erfolgt nach Nominierung durch die Mitarbeiterin des International Office bei der zuständigen Stelle.
Auslandsbeihilfe
Die Studienbeihilfenbehörde gewährt für StudienbeihilfenbezieherInnen eine Beihilfe für ein Auslandstudium. Die Anträge sind selbständig auszufüllen und bei der zuständigen Stelle einzureichen. Für den Antrag ist eine Unterschrift der Leitung der PH Salzburg Stefan Zweig erforderlich.