INTEGRATIVE BERUFSAUSBILDUNG: Zielgruppen und Möglichkeiten

 

Wer kommt für die Integrative Berufsausbildung in Frage?

 

Jugendliche, die vom Arbeitsmarktservice (AMS) in eine Lehrstelle nicht vermittelt werden können und entweder

·  am Ende der Pflichtschule die Sonderschule besuchten bzw. sonderpädagogischen Förderbedarf hatten,

·  keinen positiven Hauptschulabschluss aufweisen oder

·  Behinderungen im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes aufweisen oder aus sonstigen in der Qualifikation des Jugendlichen liegenden Gründen bei der Lehrplatzsuche erfolglos bleiben.

·  Nach einer Novelle 2008 voraussichtlich auch HS-Schüler ohne Abschluss bzw. mit Lernproblematik und

·  Jugendliche mit Verhaltensproblematik

Das bedeutet in der Praxis, dass Verträge über Teilqualifikationen oder verlängerbare Lehrausbildung ausschließlich über das AMS vermittelt werden können!

 

 

Was bedeutet „Verlängerte Lehre“?

 

Für Jugendliche, die vom AMS für eine integrative Berufsausbildung vorgesehen werden, und bei denen angenommen werden kann, dass sie zwar vielleicht länger dafür brauchen, grundsätzlich aber in der Lage sind einen Lehrabschluss zu schaffen, können Lehrverträge abgeschlossen werden, in denen eine längere Lehrzeit vereinbart wird.

 

Eine Verlängerung kann um höchstens ein Jahr (in Ausnahmefällen um bis zu zwei Jahre) erfolgen.

 

 

Was bedeutet „Teillehre“ bzw. „Teilqualifizierung“?

 

Für Jugendliche, die vom AMS für eine integrative Berufsausbildung vorgesehen werden, und bei denen nicht angenommen werden kann, dass sie in der Lage sind einen vollen Lehrabschluss zu schaffen, können Ausbildungsverträge abgeschlossen werden, bei welchen Teilqualifizierungen durch Einschränkung auf bestimmte Teile des Berufsbildes eines Lehrberufes vereinbart werden.

 

Die Dauer der Ausbildung kann – je nach Ausbildungsinhalten – ein bis drei Jahre betragen.

 

 

Ablauf der „Integrativen Berufsausbildung“

 

AMS oder Berufsausbildungs-Assistenz suchen nach einem Ausbildungsplatz in einem Lehrbetrieb. Wenn kein Platz in einem Lehrbetrieb gefunden wird, kann die Ausbildung auch in einer speziellen Ausbildungseinrichtung erfolgen.

 

Lehrbetrieb und Bewerber legen gemeinsam mit der Berufsausbildungs-Assistenz, einem Vertreter des Landesschulrats und einem Vertreter des Schulerhalters (Berufsschulreferat des Amtes der Salzburger Landesregierung) die Ausbildungsziele und die Ausbildungsdauer fest.

 

Dabei sind auch pädagogische Begleitmaßnahmen bzw. die Form der Einbindung in den Berufsschulunterricht festzulegen. Kommt eine Einigung für eine verlängerte Lehre zustande, besteht in jedem Fall die volle Berufsschulpflicht.

 

Bei einer Teilqualifizierung besteht Schulpflicht im Rahmen der festgelegten Ziele. Wenn dies der persönlichen Situation des Jugendlichen entspricht, kann die Berufsschulpflicht im Rahmen der Teilqualifizierung jedoch gänzlich aufgehoben werden.

 

Der Lehr- bzw. Ausbildungsvertrag wird bei der Lehrlingsstelle zur Eintragung angemeldet.

 

Während der Ausbildung berät und unterstützt die Berufsausbildungs-Assistenz die Jugendlichen und die Ausbildungsbetriebe. Vom AMS sind für die Ausbildungsbetriebe Förderungen vorgesehen. Außerdem können im Rahmen der Steuererklärung € 1.000,00 Lehrlingsausbildungsprämie pro Auszubildenden und Jahr geltend gemacht werden.

 

Nach Abschluss der Ausbildung kann bei verlängerbarer Lehrausbildung eine Lehrabschlussprüfung,
bei Teilqualifizierung eine Abschlussprüfung in Form einer Arbeitsprobe abgelegt werden.

 

Ein Wechsel zwischen verlängerbarer Lehrausbildung und Teilqualifizierung ist einvernehmlich unter Einbeziehung der Berufsausbildungs-Assistenz und des Landesschulrates in beide Richtungen möglich.

 

Nach abgeschlossener Teilqualifizierung kann im betreffenden Lehrberuf ein Lehrvertrag abgeschlossen werden. Bei erfolgreicher Abschlussprüfung über die Teilqualifizierung und bei positivem Abschluss des ersten Berufsschuljahres in den berufsfachlichen Fächern wird mindestens ein Jahr der Teilqualifizierung auf die Lehre angerechnet.

 

Ansprechpartner „Integrative Berufsausbildung“

 

-          Integrationsassistenz 

http://www.promentesalzburg.at/cms/joomla/content/view/32/75/  und

http://www.netzwerkAG.at/lehrling.htm

 

Die „Integrationsassistenz“ klärt die beruflichen Möglichkeiten  („Clearing“, siehe Integrationsassistenz). Trägerverein ist Pro Mente, bei Jugendlichen mit körperlichen Beeinträchtigungen „NetzwerkAG“.

 

 

 

-       Arbeitsmarktservice (AMS)www.ams.or.at

Das AMS versucht alle Jugendlichen in Lehrstellen zu vermitteln. Wenn dies nicht möglich ist, sucht das AMS für jene Jugendlichen, auf welche die Voraussetzungen zutreffen, Ausbildungsplätze im Rahmen der integrativen Berufsausbildung. Eine Förderung für Lehrbetriebe, welche Jugendliche im Rahmen der integrativen Berufsausbildung aufnehmen, ist in den Förderrichtlinien des AMS vorgesehen.

-          Berufsausbildungs-Assistenz – www.einstieg.or.at

Die Berufsausbildungs-Assistenz berät und unterstützt die Jugendlichen und die Ausbildungsbetriebe vor und während der Ausbildung. Sie übernimmt auch die Funktion der "Drehscheibe", der Koordination aller Beteiligten.

-          Lehrlingsstelle – www.wko.at/sbg/lehrlingsstelle

Die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer trägt die Ausbildungsverträge bzw. Lehrverträge ein, wenn alle Voraussetzungen vorliegen (AMS-Zuweisung, Berufsausbildungs-Assistenz) und organisiert die Abschlussprüfungen.

Beteiligte Schulbehörden:

 

-          Landesschulrat für Salzburg

        OSR Franz Eisl, Landessschulinspektor für Berufsschulen
        Mozartplatz 10
        5020 Salzburg
        Telefon 0662 80 83-3004
www.landesschulrat.salzburg.at  --> Service --> BS

-          Amt der Salzburger Landesregierung, Berufsschulreferat

                Hofrat Mag. Franz Bamberger
                Mozartplatz 8 (Hofgebäude)
                5020 Salzburg
                Telefon 0662 80 42-2014