|
INTEGRATIVE BERUFSAUSBILDUNG: Zielgruppen und Möglichkeiten |
|
|
|
Wer kommt für die Integrative Berufsausbildung in Frage? Jugendliche, die vom Arbeitsmarktservice (AMS) in eine
Lehrstelle nicht vermittelt werden können und entweder · am Ende der Pflichtschule die Sonderschule besuchten bzw.
sonderpädagogischen Förderbedarf hatten, ·
keinen positiven Hauptschulabschluss aufweisen oder · Behinderungen im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes aufweisen
oder aus sonstigen in der Qualifikation des Jugendlichen liegenden Gründen
bei der Lehrplatzsuche erfolglos bleiben. · Nach einer Novelle 2008 voraussichtlich auch HS-Schüler ohne Abschluss
bzw. mit Lernproblematik und · Jugendliche mit Verhaltensproblematik Das bedeutet in der Praxis, dass Verträge über
Teilqualifikationen oder verlängerbare Lehrausbildung ausschließlich über das
AMS vermittelt werden können! Was bedeutet „Verlängerte Lehre“? Für Jugendliche, die vom AMS für eine integrative
Berufsausbildung vorgesehen werden, und bei denen angenommen werden kann,
dass sie zwar vielleicht länger dafür brauchen, grundsätzlich aber in der
Lage sind einen Lehrabschluss zu schaffen, können Lehrverträge abgeschlossen
werden, in denen eine längere Lehrzeit vereinbart wird. Eine Verlängerung kann um höchstens ein Jahr (in
Ausnahmefällen um bis zu zwei Jahre) erfolgen. Was bedeutet
„Teillehre“ bzw. „Teilqualifizierung“? Für Jugendliche, die vom AMS für eine integrative
Berufsausbildung vorgesehen werden, und bei denen nicht angenommen werden
kann, dass sie in der Lage sind einen vollen Lehrabschluss zu schaffen,
können Ausbildungsverträge abgeschlossen werden, bei welchen
Teilqualifizierungen durch Einschränkung auf bestimmte Teile des Berufsbildes
eines Lehrberufes vereinbart werden. Die Dauer der Ausbildung kann – je nach
Ausbildungsinhalten – ein bis drei Jahre betragen. Ablauf der „Integrativen Berufsausbildung“ AMS oder Berufsausbildungs-Assistenz suchen nach einem
Ausbildungsplatz in einem Lehrbetrieb. Wenn kein Platz in einem Lehrbetrieb
gefunden wird, kann die Ausbildung auch in einer speziellen
Ausbildungseinrichtung erfolgen. Lehrbetrieb und Bewerber legen gemeinsam mit der
Berufsausbildungs-Assistenz, einem Vertreter des Landesschulrats und einem
Vertreter des Schulerhalters (Berufsschulreferat des Amtes der Salzburger
Landesregierung) die Ausbildungsziele und die Ausbildungsdauer fest. Dabei sind auch pädagogische Begleitmaßnahmen bzw. die
Form der Einbindung in den Berufsschulunterricht festzulegen. Kommt eine
Einigung für eine verlängerte Lehre zustande, besteht in jedem Fall die volle
Berufsschulpflicht. Bei einer Teilqualifizierung besteht Schulpflicht im
Rahmen der festgelegten Ziele. Wenn dies der persönlichen Situation des
Jugendlichen entspricht, kann die Berufsschulpflicht im Rahmen der
Teilqualifizierung jedoch gänzlich aufgehoben werden. Der Lehr- bzw. Ausbildungsvertrag wird bei der Lehrlingsstelle
zur Eintragung angemeldet. Während der Ausbildung berät und unterstützt die
Berufsausbildungs-Assistenz die Jugendlichen und die Ausbildungsbetriebe. Vom
AMS sind für die Ausbildungsbetriebe Förderungen vorgesehen. Außerdem können
im Rahmen der Steuererklärung € 1.000,00 Lehrlingsausbildungsprämie pro
Auszubildenden und Jahr geltend gemacht werden. Nach Abschluss der
Ausbildung kann bei verlängerbarer Lehrausbildung eine
Lehrabschlussprüfung, Ein Wechsel
zwischen verlängerbarer Lehrausbildung und Teilqualifizierung ist
einvernehmlich unter Einbeziehung der Berufsausbildungs-Assistenz und des
Landesschulrates in beide Richtungen möglich. Nach abgeschlossener Teilqualifizierung kann im
betreffenden Lehrberuf ein Lehrvertrag abgeschlossen werden. Bei
erfolgreicher Abschlussprüfung über die Teilqualifizierung und bei positivem
Abschluss des ersten Berufsschuljahres in den berufsfachlichen Fächern wird
mindestens ein Jahr der Teilqualifizierung auf die Lehre angerechnet. Ansprechpartner „Integrative
Berufsausbildung“ -
Integrationsassistenz http://www.promentesalzburg.at/cms/joomla/content/view/32/75/
und http://www.netzwerkAG.at/lehrling.htm
Die
„Integrationsassistenz“ klärt die beruflichen Möglichkeiten („Clearing“, siehe
Integrationsassistenz). Trägerverein ist Pro Mente,
bei Jugendlichen mit körperlichen Beeinträchtigungen „NetzwerkAG“. - Arbeitsmarktservice (AMS) – www.ams.or.at Das AMS versucht alle Jugendlichen in Lehrstellen zu
vermitteln. Wenn dies nicht möglich ist, sucht das AMS für jene Jugendlichen,
auf welche die Voraussetzungen zutreffen, Ausbildungsplätze im Rahmen der
integrativen Berufsausbildung. Eine Förderung für Lehrbetriebe, welche
Jugendliche im Rahmen der integrativen Berufsausbildung
aufnehmen, ist in den Förderrichtlinien des AMS vorgesehen. -
Berufsausbildungs-Assistenz – www.einstieg.or.at Die Berufsausbildungs-Assistenz berät und unterstützt die Jugendlichen und die Ausbildungsbetriebe vor und während der Ausbildung. Sie übernimmt auch die Funktion der "Drehscheibe", der Koordination aller Beteiligten. -
Lehrlingsstelle – www.wko.at/sbg/lehrlingsstelle Die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer trägt die
Ausbildungsverträge bzw. Lehrverträge ein, wenn alle Voraussetzungen
vorliegen (AMS-Zuweisung,
Berufsausbildungs-Assistenz) und organisiert die Abschlussprüfungen. Beteiligte Schulbehörden: -
Landesschulrat für Salzburg OSR Franz Eisl,
Landessschulinspektor für Berufsschulen -
Amt der Salzburger Landesregierung, Berufsschulreferat Hofrat
Mag. Franz Bamberger |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|